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Ski-Gilde Jülich e. V.

Satzung

Satzung herunterladen (PDF, 253 KB, Stand 2021)

Die geltende Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 5. November 2021 beschlossen. Sie enthält auch die Jugendordnung. Verbindlich ist immer das PDF — der folgende Überblick soll nur das Nachschlagen ersparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Name und Sitz (§ 1): Ski-Gilde Jülich e. V. mit Sitz in Jülich, eingetragen beim Amtsgericht Düren unter VR 20198. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Zweck (§ 2): gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein fördert die Gesundheit seiner Mitglieder durch Pflege der Leibesübungen, besonders des Skilaufs, der Kameradschaft und der Geselligkeit.
  • Mitgliedschaft (§ 6): Mitglied kann jede natürliche Person werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Unter 18 Jahren gilt man als Jugendlicher, unter 14 als Kind.
  • Beiträge (§ 8): Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Beitrag beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig, Ehrenmitglieder sind befreit.
  • Organe (§ 9): Mitgliederversammlung, Vorstand, Ausschüsse.
  • Vorstand (§ 11): zehn Ämter, gewählt auf vier Jahre in zwei um je zwei Jahre versetzten Wahlperioden — so bleibt der Vorstand immer handlungsfähig.
  • Vertretung (§ 12): der 1. und der 2. Vorsitzende, jeweils allein vertretungsberechtigt.
  • Jugendordnung: seit 1979 Teil der Satzung. Der Vereinsjugendtag wählt alle zwei Jahre den Jugendwart, der stimmberechtigtes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist.

Die Satzung wurde am 18. Dezember 1969 errichtet und seitdem fünfmal geändert: 1975, 1979, 1983, 2019 und zuletzt 2021.

Stand: